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Internationales Erbrecht

Sie haben Vermögen und Verwandte im Ausland?

Sie haben eine Finca in Spanien?
Oder ein Apartment in Florida?
Vielleicht ein Depot in Luxemburg?
Und eine Stiftung in Liechtenstein?

Ihr Sohn lebt London, Ihre Tochter ist schon vor langer Zeit in die Schweiz gezogen?

Die Welt rückt zusammen und es schon lange nichts außergewöhnliches mehr, wenn das Vermögen über mehrere Länder verteilt ist und auch die Familie nicht mehr “um die Ecke” wohnt.

Nachlaßgestaltung unter Berücksichtigung internationaler Bezüge ist für uns nichts “exotisches”.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten u.ä. unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Bestimmungen der meisten westeuropäischen Länder sowie den USA und Kanada.

Für unsere Mandanten haben wir aber beispielsweise auch Gestaltungen unter Berücksichtigung des Rechts von Südafrika, Nicaragua und Paraguay erfolgreich umgesetzt.

 

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Sie haben im Ausland geerbt?

Reicht Ihr Erbschein, wenn zum Nachlaß ein Bankkonto in New York gehört?

Ihr Vater hat Ihnen neben der Ferienwohnung auf Mallorca einen Weinberg in der Toskana hinterlassen. Wie können Sie das Eigentum auf sich umschreiben lassen?

Internationales Erbrecht Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Fachanwalt und Spezialist für Erbrecht

Wir kennen die Antworten auf diese und viele weiteren Fragen und lösen Ihre Problemen, die sich im Zusammenhang mit geerbtem Vermögen im Ausland ergeben.

Wir können Ihnen helfen: Hier und “vor Ort”, persönlich und mit unseren internationalen Kooperationspartnern.

Wir beraten Sie national und international und haben seit vielen Jahren Erfahrung in der Beratung bei Erbfällen und Vermögensübertragungen in

  • Westeuropa (insbesondere Österreich, Schweiz, Luxemburg, Spanien, Italien und Frankreich)
  • USA (insbesondere Kalifornien, New York, Florida)
  • Kanada

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung!