|
Sie haben Vermögen und Verwandte im Ausland?
Sie haben eine Finca in Spanien? Oder ein Apartment in Florida? Vielleicht ein Depot in Luxemburg? Und eine Stiftung in Liechtenstein?
Ihr Sohn lebt London, Ihre Tochter ist schon vor langer Zeit in die Schweiz gezogen?
Die Welt rückt zusammen und es schon lange nichts außergewöhnliches mehr, wenn das Vermögen über mehrere Länder verteilt ist und auch die Familie nicht mehr “um die Ecke” wohnt.
Nachlaßgestaltung unter Berücksichtigung internationaler Bezüge ist für uns nichts “exotisches”. Wir haben langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten u.ä. unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Bestimmungen der meisten westeuropäischen Länder sowie den USA und Kanada.
Für unsere Mandanten haben wir aber beispielsweise auch Gestaltungen unter Berücksichtigung des Rechts von Südafrika, Nicaragua und Paraguay erfolgreich umgesetzt.
|