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Sowohl die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten als auch von Todes wegen können Sie mit Hilfe der Beratung von Rechtsanwalt Stephan Rißmann so regeln, daß Ihr Wille verwirklicht wird.
Er berät Sie auch bei:
- Schenkungen
- Übertragung von Vermögen auf Rentenbasis
- Übergabe von Unternehmen auf die nachfolgende Generation
- Gründung einer Stiftung
- Vermögensverwaltungsgesellschaften
Rechtsanwalt Rißmann ist Fachanwalt für Erbrecht, (verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Berlin) und “Spezialist im Erbrecht”, zertifiziert durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Mehr über Rechtsanwalt Rißmann erfahren Sie hier.
Er berät national und international und hat seit vielen Jahren Erfahrung in der Beratung bei Erbfällen und Vermögensübertragungen in
- Westeuropa (insbesondere Österreich, Schweiz, Luxemburg, Spanien, Italien und Frankreich)
- USA (insbesondere Kalifornien, New York, Florida)
- Kanada
Es geht um Ihr Vermögen - Sie können sich hier keine Fehler erlauben: Holen Sie sich einen kompetenten und erfahrenen Berater an Ihre Seite!
Weitere nützliche Informationen erhalten Sie auch in unserem Infocenter (Broschüren, Aufsätze, Urteile uvm).
Die aktuellen Termine zu Vorträgen und Veranstaltungen, die von unserer Kanzlei angeboten werden oder bei denen ein Anwalt unserer Kanzlei einen Vortrag hält, finden Sie hier.
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